Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von FM Auto GmbH
1. GELTUNGSBEREICH: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen zwischen FM Auto GmbH (nachfolgend FM) und dem Kunden. Mit der Einreichung der Bestellung (betreffend Arbeiten, Leistungen und/oder Lieferungen von FM) gelten die AGB vom Kunden als akzeptiert. Änderungen oder Ergänzungen der AGB bedürfen der schriftlichen Bestätigung von FM. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst wenn sie FM bekannt sind, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, FM stimme ihrer Geltung schriftlich zu.
2. OFFERTE UND VERTRAGSABSCHLUSS: Alle Angebote von FM, insbesondere in Prospekten, Preislisten, auf der Homepage etc. sowie auch alle individuellen Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn FM eine Bestellung (betreffend Arbeiten, Leistungen und/oder Lieferungen von FM) des Kunden ausdrücklich schriftlich oder mündlich annimmt. Stellt sich nach Annahme einer Bestellung heraus, dass vom Kunden mitgeteilte Angaben unzutreffend sind, kann FM jederzeit ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.
3. INFORMATIONEN UND TECHNISCHE DATEN IN PROSPEKTEN ETC: Alle von FM in Prospekten, Dokumentationen, Preislisten und auf der Homepage (www.fm86.ch) etc. aufgeführten Informationen und technischen Daten sind Richtwerte und stellen keine zugesicherten oder garantierten Eigenschaften dar. Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.
4. MOTORFAHRZEUGKONTROLLE / SCHWEIZER ZULASSUNG: Soweit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes mitgeteilt wird, sind die Arbeiten, Leistungen und Lieferungen von FM ausschliesslich für den Motorsport bzw. Rennzwecke und für nicht immatrikulierte Fahrzeuge bestimmt. Arbeiten, Leistungen und Lieferungen von FM, die für den Gebrauch auf öffentlichen Strassen und für immatrikulierte Fahrzeuge vorgesehen bzw. zugelassen sind und über die erforderlichen Dokumente verfügen, sind entsprechend gekennzeichnet. Einige dieser Arbeiten, Leistungen und Lieferungen von FM sind melde-und prüfpflichtig. Diese müssen vom Kunden in eigener Verantwortung unverzüglich der zuständigen Motorfahrzeugkontrolle gemeldet und auf eigene Kosten vorgeführt werden.
5. PREISE: Wird bei Vertragsabschluss nicht ein individueller Preis schriftlich vereinbart, so gelten für die Arbeiten, Leistungen und Lieferungen von FM die bei Vertragsabschluss gültigen, im Geschäftslokal aufliegenden Preislisten und Stundenlöhne (inkl. MWST). FM ist zur Preiserhöhung nach Vertragsabschluss berechtigt, wenn zwischen Vertragsabschluss und Auslieferung mehr als 2 Monate liegen.
6. BEZAHLUNG, RETENTIONSRECHT, EIGENTUMSVORBEHALT: Die Arbeiten, Leistungen und Lieferungen von FM sind vom Kunden bei Erhalt bzw. Übernahme des Fahrzeugs/der Teile (Ersatz-oder Zubehörteile) (Fälligkeitstag) in bar zu bezahlen. Warenversand erfolgt mit der Post per Nachnahme oder Vorkasse auf Kosten des Kunden. FM hat das Recht, die ihr vom Kunden anvertrauten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung aller ihrer Forderungen gegen den Kunden als Sicherheit zurückzubehalten (Retentionsrecht). Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von FM. Der Kunde räumt hiermit FM das Recht ein und erteilt die entsprechende Vollmacht an FM, einen Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB am Fahrzeug und dessen Zubehör im Eigentumsvorbehaltsregister jederzeit eintragen zu lassen. Bei verspäteter Zahlung schuldet der Kunde ab Fälligkeitstag Verzugszins von 10% p.a.
7. GARANTIE: FM leistet Gewährleistung während eines Jahres ab Auslieferung für ihre Arbeiten. Für die Teile Haftet der Hersteller mit der Hersteller Garantie, Die Gewährleistung erfolgt nur durch Reparatur bzw. Auswechslung der fehlerhaften Teile (Nachbesserung). Die Nachbesserung verlängert die Gewährleistungsfrist nicht. Die bei der Nachbesserung ersetzten Teile fallen ins Eigentum von FM. Alle weitergehenden Gewährleistungsansprüche werden hiermit, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Keine Gewährleistungsansprüche bestehen, wenn a) das Fahrzeug, an dem FM Arbeiten ausgeführt hat (oder das FM geliefert hat) oder Teile (Ersatz-oder Zubehörteile) unsachgemäss behandelt oder überbeansprucht oder für den Motorsport bzw. Rennzwecke verwendet wird/werden; b) der Käufer oder ein Dritter ohne vorgängige Zustimmung von FM Nachbesserungsarbeiten oder Änderungen am Fahrzeug oder Teilen (Ersatz-oder Zubehörteilen) vorgenommen hat; c) das Fahrzeug nicht gemäss der Herstellervorschriften gewartet worden ist oder d) Arbeiten, die nicht von FM durchgeführt oder autorisiert worden sind, vorgenommen wurden.
8 . MÄNGELRÜGEN UND REKLAMATIONEN: Der Kunde muss alle von FM erbrachten Arbeiten, Leistungen und Lieferungen bei Erhalt bzw. Übernahme unverzüglich prüfen, Mängel innert 10 Tagen schriftlich an FM mitteilen und alle Weisungen und Instruktionen von FM betreffend Verhinderung weiteren Schadens und Mängelbehebung befolgen; andernfalls gelten die Arbeiten, Leistungen und Lieferungen als genehmigt und jegliche Garantieleistungen als verfallen.
9. HAFTUNG / WEGBEDINGUNG ALLER WEITEREN ANSPRÜCHE: Alle vertraglichen und/oder ausservertraglichen Ansprüche des Kunden gegenüber FM, welche über die in Ziffer 7 vereinbarte Garantie hinausgehen, sind –soweit gesetzlich zulässig –vollumfänglich wegbedungen. Dies betrifft insbesondere auch Ersatzansprüche aus unmittelbarem Schaden (z.B. Schaden am Fahrzeug) und mittelbarem Schaden/Mangelfolgeschaden (z.B. Abschleppkosten, Ersatzfahrzeug etc.). Dies betrifft insbesondere auch das Recht auf Wandelung, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag.
10. BEEINTRÄCHTIGUNG/ERLÖSCHEN DER WERKSGARANTIE / HÄNDLERGARANTIE: FM weist hiermit den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die von ihr angebotenen Arbeiten, Leistungen und/oder Lieferungen zu einer Beeinträchtigung oder zum Erlöschen von Garantieansprüchen des Kunden gegenüber dem Fahrzeughersteller und/oder Verkäufer führen können. FM lehnt dafür jede Verantwortung und Haftung ab.
11. GEFAHRTRAGUNG: Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über, sobald Waren das Lager/die Werkstatt von FM oder (bei Direktlieferung eines Lieferanten von FM an den Kunden) des Lieferanten verlassen haben.
12. LIEFERVERZUG: Liefertermine können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden. Verbindlich vereinbart ist ein Liefertermin nur dann, wenn er von FM schriftlich bestätigt und zudem schriftlich als verbindlich bezeichnet wird. Ist die Nichteinhaltung der Frist auf höhere Gewalt oder andere von FM nicht zu vertretende Ereignisse zurückzuführen, verschiebt sich der vereinbarte Liefertermin entsprechend. Höhere Gewalt, Streiks, technische Änderungen oder unverschuldetes Unvermögen von FM oder deren Lieferanten verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung.
13. ERFÜLLUNGSORT: Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist das Geschäftslokal von FM in Wettingen, Kanton Aargau. Alle Sendungen und allfällige Rücksendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
14. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND: Der Vertrag untersteht dem materiellen schweizerischen Recht. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über den internationalen Warenverkehr vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Gerichtsstand sowie Betreibungsort, letzterer jedoch nur für Kunden mit ausländischem Wohnsitz, ist der Sitz von FM Auto GmbH. FM Auto GmbH ist indessen auch berechtigt, den Kunden beim zuständigen Gericht seines Sitzes/Wohnsitzes oder jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
Wettingen, Januar 2023